Das kontaminierte Urteil

Die sog. Übersterblichkeit dürfte in der Schweiz im Hitzesommer 2026 einen neuen Rekordwert erreichen, Wohnen und Arbeiten waren hierzulande für viele nahezu unerträglich. Der Umweltminister zeigte sich «überrascht», Expert:innen «ordneten ein». Kein Thema war in den Medien, dass der Bundesrat 2024 vom höchsten europäischen Gericht für Grundrechte angewiesen wurde, mehr für den Klimaschutz zu tun, sich seither aber konsequent darum foutiert.‍ ‍

Wir erinnern uns (1): 2018 schickte eine breite Koalition die SVP-Initiative über «fremde Richter» bachab. Alle Kantone (!) und zwei Drittel der Abstimmenden waren der Meinung, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg solle in Fragen der Grund- bzw. Menschenrechte die oberste Instanz unserer liberalen Demokratie bleiben. Ein Entscheid, der auch vor dem Hintergrund zustande kam, dass die Schweiz kein Verfassungsgericht kennt, welches die Politik anhalten kann, die Verfassung zu respektieren.[1]

Wir erinnern uns (2): 2024 entschied die Grosse Kammer des EGMR mit 16 zu 1 Stimmen, Mitgliedstaaten des Europarats hätten eine Verpflichtung, ihre Bevölkerungen vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.[2] Erstritten hatte den Urteilsspruch der Verein KlimaSeniorinnen, der auf unterlassene Schutzplicht des Staates Schweiz geklagt hatte. Und damit vor drei juristischen Instanzen in der Schweiz unterlegen war. Das rechtliche Gehör war ihnen verweigert worden. Auch das stellte der EGMR fest.

Wir erinnern uns (3): In den internationalen Medien wurde das Leiturteil des EGMR breit gewürdigt und kommentiert. In Europa ist Klimaschutz ab sofort ein Menschenrecht, das nicht nur einzelne Betroffene, sondern auch Verbände und Vereine Betroffener in allen Staaten, die dem Europarat angehören, einklagen können.  

Die Schweiz macht den Igel‍ ‍

Auch Schweizer Jurist:innen haben das Strassburger Urteil als einwandfrei hergeleitet und bestens begründet gelobt. Der Tenor in Politik, Medien und Gesellschaft aber war ein anderer: Was erlauben sich die «fremden Richter» in Strassburg? Die SVP feierte mit ihrem Framing Jahre später einen triumphalen Erfolg durch die Hintertür. Bis weit in fortschrittliche Kreise hinein wurde das Strassburger Urteil als überzogen und übergriffig dargestellt. Eine gehörige Portion Misogynie und Ageism («diese alten Frauen sollen ihre Enkel hüten und Ruhe geben») taten ihr Übriges.

Im Film TROP CHAUD – KLIMASENIORINNEN VS. SWITZERLAND von Benjamin Weiss, den ich mitproduziert und -geschrieben habe, erklärt sich das SP-Nationalrätin Min Li Marti folgendermassen: «Warum hat das Urteil zu den Klimaseniorinnen derart für Aufregung gesorgt? Ich glaube, weil es uns in unserem eigenen Selbstverständnis, unserem helvetischen Exzeptionalismus stört. Wir gehen davon aus, die beste Demokratie und den besten Rechtsstaat zu haben, und sind entsprechend pikiert, wenn wir gerüffelt werden.»

Es ist keine Verschwörungserzählung, dass es in der Schweiz einer neuen, diffusen Koalition gelang, nicht nur das EGMR-Klimaurteil, sondern auch die Rolle der Checks and Balances, die das Strassburger Gericht im Schweizer System spielt, nachhaltig zu kontaminieren. Überraschenderweise scheu(t)en sich selbst NGOs, das Urteil konsequent auf ihrer Agenda zu halten und dessen Umsetzung einzufordern. Ob man Greenpeace, das die KlimaSeniorinnen unterstützt, die Lorbeeren nicht gönnen mag?

Bei der Kontaminierung vorneweg profiliert hat sich die NZZ, in der die Juristin Katharina Fontana in mehreren polemischen Artikeln das EGMR-Klimaurteil als aktivistisch diskreditierte. Dass TROP CHAUD, in dem journalistisch korrekt auch Gegner:innen des Urteils zu Wort kommen, von der selbsternannten Hüterin des Qualitätsjournalismus in der Schweiz bis heute mit keiner Zeile (sic!) erwähnt wurde, versteht sich schon fast von selbst. Gibt es eine Berichterstattungspflicht? Oder geht auch Ghosting?

Auch andere Schweizer Medien taten sich auffällig schwer mit den KlimaSeniorinnen bzw. dem Strassburger Urteil. Zwar sahen wir zuletzt über Wochen überall spektakuläre Bilder des Hitzesommers 2026, es wurden eifrig besorgte Fachleute aller Art befragt und zitiert, darüber hinaus aber dominierte Schweigen. Als Tiefpunkt der Berichterstattung blieb mir die Geschichte, dass die Schweizer Hotellerie diesen Sommer gute Geschäfte machen konnte, indem sie einheimischen Klimaflüchtlingen in kühleren Regionen nächtliche Linderung verschaffte.

Kein Medienthema dieses denkwürdigen Sommers waren hingegen das KlimaSeniorinnen-Urteil vom April 2024 oder das vom Internationalen Gerichtshofs im Juli 2025 einstimmig verabschiedete Gutachten, wonach Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, das Klima zu schützen. Eine Ausnahme abseits des medialen helvetischen Mainstreams bestätigt diese Regel.  

Service public am rechtsbürgerlichen Gängelband‍ ‍

SRF (TV) behandelt den Klimawandel quasi seit jeher auf Regierungslinie. Und dies obwohl SRF ja gerade kein «Staatsfunk» ist, wie von rechtsbürgerlicher Seite mantramässig behauptet wird. Im Prinzip unterstützt SRF das freie Filmschaffen hierzulande via den sog. Pacte de l’audiovisuel. Doch zuerst versäumte es unser Service public, einen eigenen Hintergrundfilm («DOK») über das eng mit der Schweiz verbundene historische Strassburger Klimaurteil zu realisieren, dann wurde dem Projekt TROP CHAUD ohne Angabe von Gründen ein Produktionsbeitrag verweigert. Ein Schelm, der einen Zusammenhang mit der damals noch bevorstehenden Volksabstimmung über die sog. Halbierungsinitiative (8. März 2026) vermutete.

Immerhin: Nach Fertigstellung von TROP CHAUD auf den ersten Jahrestag des Strassburger Urteils berichtete die SRF-Tagesschau über die Filmpremiere. Und schliesslich konnte sich die SRG-Zentrale entschliessen, für drei Jahre die Ausstrahlungsrechte des Films für SRF/RTS/RSI zu erwerben. Wie wäre es, den Film diesen Herbst – gerne zusammen mit einer Studiodiskussion mit oder ohne Publikumsbeteiligung – noch einmal zu zeigen? Gute Einschaltquoten wären den drei SRG-Sendern wohl sicher, das Geschrei von rechts ebenfalls, denn das Gezerre um die Neuformulierung der SRG-Konzession hat hinter den Kulissen längst begonnen. Mit der Vernehmlassung des Bundesrats-Vorschlags wird für den Frühling 2027 gerechnet. Am 1. Januar 2029 soll sie in Kraft treten.

Le Monde Diplomatique kommentierte im August 2026: «Es brennt. Das ist ein Befund. Keine Ideologie». Der Sommer 2026 hat mit aller Deutlichkeit gezeigt, was seit Jahrzehnten von der Wissenschaft vorhergesagt wird. Die Menschheit hat mit der rasend schnell fortschreitenden Erwärmung des Planeten ein Problem, dem sie Stand heute offensichtlich nicht gewachsen ist bzw. in einer Art kollektiven Ignoranz begegnet.


Aufgeben ist keine Option‍ ‍

Die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Prognosen und Szenarien ebenso. Die Perspektive, dass es bei uns in absehbarer Zeit trop froid wird, weil wir ohne Golfstrom auskommen müssen, ist ebenso ungemütlich wie die Aussicht auf Zehntausende von Klimaflüchtlingen auf dem Weg nach Europa, die ihren Teil am immer kleiner werdenden Kuchen beanspruchen.

Was tun? Angst ist ein schlechter Ratgeber, Aufgeben und den Kopf in den Sand stecken auch keine valable Option. Der Einsatz mit Hirn und Herz der KlimaSeniorinnen ist ein wunderbares Vorbild mit Strahlkraft weit über unsere Landesgrenzen hinaus. Nachdem ihnen die Schweiz die kalte Schulter gezeigt hat, geht der Film mitsamt ihrer Geschichte und dem Zustandekommen ihres Erfolgs in Strassburg unter dem internationalen Titel BEAT THE HEAT ab Herbst 2026 auf Europatournee.

Histoire à suivre, long live civil society!

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[1] In der Bundesverfassung heisst es in Artikel 2 («Zweck»): Die Schweiz setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und in Artikel 74 («Umweltschutz»): Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.

[2] Das Urteil basiert auf der Interpretation von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens schützt. 1950 als die EMRK ausgearbeitet und unterzeichnet wurde, waren weder Klimawandel noch Umweltrisiken im Grundrechtediskurs ein Thema. 

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Welt am Scheideweg – schon wieder?